Informationen zur geänderten Ausbildungs-Verordnung ZMediatAusbV

Zum 1. März 2024 verändert sich die Ausbildungsverordnung für die Zertifizierte Mediatorin / den Zertifizierten Mediator.
Sie wird auf 130 Zeitstunden erweitert, bis zu vierzig Prozent der Ausbildungszeit können in virtueller Form (online) durchgeführt werden, man hat nun 3 Jahre Zeit, um als Mediator*in oder Co-Mediator*in fünf Fälle durchzuführen und die Supervision kann als Gruppensupervision durchgeführt werden.

Wir haben ein Infoblatt für Sie erstellt: